Auch im Ausland abgesichert bei Krankheit und Unfall
Sicher reisen in der Europäischen Union (EU) - Auch im Ausland abgesichert bei Krankheit und Unfall
In der ganzen Europäischen Union (EU) haben Sie Anrecht auf medizinische Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Müssen Sie in einem EU-Staat einen Arzt aufsuchen oder werden Sie da hospitalisiert, geben Sie das Reiseformular E111 ab, damit Sie eine Direktzahlung der Behandlungskosten umgehen können. Das Formular gilt als Nachweis dafür, dass Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie jeder andere krankenversicherte Bürger des jeweiligen Aufenthaltslandes haben. Die Visana empfiehlt allen in der Schweiz niedergelassenen Personen, die eine Reise in einen EU-Staat unternehmen, ein gültiges, von der Visana abgestempeltes Formular.
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